Für den Erwerb von Führerscheine für die Personenbeförderung, Motorrad-, Personen- und Lastwagen, Sportboote sowie für private Pilotenlizenzen werden Sehgutachten benötigt, die in der Praxis durchgeführt werden können.
Beim Vorhandensein einer hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit zur Erlangung von Blindengeld muss ein Blindengeldgutachten erstellt werden.
Das Gutachten benötigt eine größere Untersuchungszeit als bei einer normalen augenärztlichen Kontrolle, da zusätzliche Untersuchungen wie Gesichtsfeldkontrolle, das Stereo-, Farben- sowie Dämmerungssehen und eine eventuelle Weitstellung der Pupillen mit Augentropfen durchgeführt werden müssen.